Immer häufiger werden Deepfakes kommerziell genutzt: Verkauf von Abos, exklusive Inhalte auf Plattformen, Werbung oder Dienstleistungen auf Basis manipulierten Materials. Für potenzielle Beschuldigte bedeutet das: Jede Einnahme, die aus rechtswidrigen Deepfakes generiert wird, kann als strafverschärfend gewertet werden. Der monetäre Aspekt wird von Gerichten häufig als Indiz für vorsätzliches Handeln interpretiert.
Relevante Strafnormen
Die wichtigsten Vorschriften sind § 263 StGB (Betrug), § 253 StGB (Erpressung) und § 201a StGB (Verletzung der Intimsphäre). Bei kommerzieller Verwertung kommt zusätzlich Gewerbe- und Steuerrecht ins Spiel, da Einnahmen aus illegalen Aktivitäten ebenfalls verfolgt werden können. Das Ausmaß der Strafbarkeit steigt mit der Reichweite und dem erzielten Gewinn.
Risiken für Beschuldigte
Wer Deepfakes kommerziell verbreitet, erhöht sein Strafrisiko erheblich. Einnahmen aus rechtswidrigen Inhalten werden in der Praxis oft als erschwerender Umstand bewertet. Unkoordinierte Löschungen, fehlende Kooperation mit Ermittlern oder widersprüchliche Angaben verschärfen die Lage zusätzlich.
Die Monetarisierung von Deepfakes ist ein besonders risikoreiches Feld. Für potenzielle Beschuldigte ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Unterstützung einzubeziehen, die eigenen Handlungen genau zu prüfen und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um Strafrisiken zu minimieren und mögliche Entlastungsfaktoren optimal zu nutzen.
