Die Verbreitung von Deepfakes auf Online-Plattformen wirft immer häufiger Fragen zur Haftung auf. Betreiber von sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder Videoplattformen können unter bestimmten Voraussetzungen für die Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden. Für potenzielle Beschuldigte ist es wichtig zu verstehen, dass die strafrechtliche Verantwortung für die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes primär bei den Urhebern liegt, nicht bei den Plattformen. Dennoch kann die technische Infrastruktur der Anbieter Einfluss auf die Verteidigungsstrategie haben.
Relevante rechtliche Grundlagen
Plattformen können zivil- oder strafrechtlich relevant werden, wenn sie Inhalte nicht sperren oder löschen, obwohl sie Kenntnis von rechtswidrigen Deepfakes hatten. Auf EU-Ebene greifen Regelungen wie der Digital Services Act (DSA), der eine schnellere Entfernung rechtswidriger Inhalte vorschreibt. Strafrechtlich bleibt die Verantwortung für die Urheber der Inhalte bestehen: § 201a StGB, §§ 185 ff. StGB und § 253 StGB greifen unabhängig davon, ob ein Video über eine Plattform geteilt wird. Für potenzielle Beschuldigte ist daher entscheidend, die Plattformnutzung korrekt einzuordnen und nicht allein auf die vermeintliche Anonymität der Plattform zu vertrauen.
Ermittlungsrisiken und Beweissicherung
Die Ermittlungsbehörden arbeiten häufig mit Plattformen zusammen, um die Urheber von Deepfakes zu identifizieren. Daten wie IP-Adressen, Upload-Zeiten, Kontoinformationen und Kommunikationsverläufe werden gesichert. Für Beschuldigte bedeutet dies, dass Plattformen als technische Hilfsmittel zur Spurensicherung genutzt werden können. Eigenmächtige Versuche, Konten zu löschen oder Daten zu verschleiern, können die Lage verschärfen.
Verteidigungsstrategie aus Anwaltsperspektive
Die Verteidigung prüft zunächst, ob der Beschuldigte selbst für die Inhalte verantwortlich ist oder lediglich in einem Netzwerk aktiv war. Entscheidend ist der Vorsatz: War der Beschuldigte sich der Rechtswidrigkeit bewusst, oder handelte er unwissentlich? Technische Gutachten und Analysen der Plattformdaten sind oft entscheidend, um Urheberschaft, Verbreitung und Reichweite der Deepfakes nachzuweisen.
Kooperation mit Plattformen und Behörden kann sich strafmildernd auswirken, etwa durch die sofortige Sperrung oder Löschung rechtswidriger Inhalte. Ziel der Verteidigung ist es, die eigene Verantwortlichkeit klar abzugrenzen und die potenziellen strafrechtlichen Folgen zu minimieren.
Risiken für Beschuldigte
Auch wenn Plattformen eine gewisse Verantwortung tragen, bleibt die strafrechtliche Verantwortung bei den Urhebern. Wer Deepfakes erstellt, hochlädt oder verbreitet, muss sich der rechtlichen Folgen bewusst sein, unabhängig davon, über welche Kanäle dies geschieht. Besonders problematisch wird es, wenn die Inhalte gezielt verbreitet oder monetarisiert werden, da dies den Strafrahmen erhöhen kann.
Plattformbetreiber können für die Verbreitung von Deepfakes in bestimmten Fällen mitverantwortlich sein, die strafrechtliche Hauptverantwortung liegt jedoch bei den Urhebern. Für potenzielle Beschuldigte ist es entscheidend, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die rechtliche Einordnung der Plattformnutzung zu prüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die eigene Position zu sichern und mögliche Strafmilderungen zu nutzen.
